Tiertherapie Für Hund und Pferd
AGBs für Österreich
Tiertherapie Mittenwald – Maria Oberhollenzer – Im Schwarzenfeld 38 – 82481 Mittenwald
AGBs und Datenschutzerklärung
§ 1 Anwendungsvertag
Der Anwendungsvertrag (gemäß § 611 Abs.1 BGB) gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, wenn Tierhalter/Tierbesitzer und Leistungserbringerin einen ersten Termin vereinbaren und der Anwendungsvertrag unterschrieben wurde.
Die Leistungserbringerin kann einen Anwendungsvertrag ohne Angaben von Gründen ablehnen.
Inhalt und Zweck des Anwendungsvertrags:
• Die Leistungserbringerin berät den Tierhalter/Tierbesitzer fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Möglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Der Tierhalter hat das Recht, Anwendungen auszuwählen.
• Sollte er von diesem Recht keinen Gebrauch machen, trifft die Leistungserbringerin die Wahl der Anwendungsmethode.
• Die Leistungserbringerin ist dazu berechtigt, die Anwendung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben schein, oder das Tier eine Anwendung nicht zulässt.
• Der Tierhalter/Tierbesitzer ist verpflichtet, der Leistungsgeberin Charaktereigenschaften des Tieres mitzuteilen (auch vorangegangene schlechte Erfahrungen), die die Sicherheit der Leistungserbringerin und des Tiers beeinflussen könnten.
• Der Tierhalter/Tierbesitzer ist sich bewusst, dass nach einer Anwendung kurzfristig eine Verschlechterung eintreten kann, was durch Muskelkater, Veränderungen der Statik, Lösen von Verspannungen, auflösen von Kompensationsstörungen zustande kommen kann.
• Es ist möglich, durch Lösen von Muskulatur, bestehende Läsionen zum Vorschein zu bringen, die das Tier bisher durch Verspannungen kompensieren konnte. In dem Fall ist eine tierärztliche Untersuchung notwendig
• Die Leistungserbringerin wird die für das Tier schonendste, aber zielführende Maßnahme in Absprache mit dem Tierhalter/Tierbesitzer anwenden.
• Insbesondere bei der Erstanwendung wird zunächst eine schonende Behandlung eingesetzte, um festzustellen, wie das Tier auf die Anwendung reagiert. Der Tierhalter/Tierbesitzer teilt der Anwenderin mit, wie sich das Tier in Folge der Behandlung verhalten/verändert hat, damit die weiteren Maßnahmen passend gewählt werden können.
• Grundsätzlich sind meistens mehrere Anwendungen in regelmäßigen Abständen notwendig, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen.
• Der Tierhalter/Tierbesitzer wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Anwendungen nur bei konsequenter Umsetzung, auch außerhalb der Anwendungssitzung den optimalen Erfolg erzielen können.
• Die Leistungserbringerin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter/Tierbesitzer, durch Mitwirkung an einer Anwendung, verursacht werden.
• Die Anwenderin wendet auch nicht schulmedizinische und damit wissenschaftlich getestete Maßnahmen an und übernimmt keine Garantie für das Erreichen das Anwendungs- bzw. Trainingsziels.
• Falls die Anwenderin Läsionen vermutet, die tierärztliche Behandlung erfordern, wird die Vorstellung beim Tierarzt empfohlen, bevor eine weitere Anwendung erfolgt.
§ 2 Terminvereinbarung
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Mail, oder telefonisch oder per WhatsApp mit der Leistungserbringerin oder vereinbart wurde. Alle Termine, die nicht 24 Stunden vor der Behandlung abgesagt werden müssen in vollem Umfang bezahlt werden. Dies gilt auch für Terminversäumnisse seitens des Tierhalters/Tierbesitzers.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt unmittelbar im Anschluss an die durchgeführte Anwendung in bar.
Die Honorierung und die Anfahrtskosten werden individuell vor der Anwendung des Termins mit dem Tierbesitzer/Tierhalter besprochen
Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die an Personen oder Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
§ 4 Datenschutz
Der Tierbesitzer wird hiermit in Kenntnis gesetzt, dass seine angegebenen Daten aufgrund des Vertrauensverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert werden.
Der Tierhalter verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung laut Bundesdatenschutz.
Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die Leistungserbringerin kann nur durch schriftliche Erlaubnis durch den Tierhalter davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. Sobald Leistungserbringerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
§ 6 Bestimmungen Österreich
Alle Anwendungen dürfen bloß der Steigerung des Wohlbefindens am gesunden Tier und nicht zur Behandlung von Krankheiten dienen. Mit der Unterschrift bestätigt der Tierbesitzer/Tierhalter, das sein Tier zum Zeitpunkt der Anwendung frei von Beschwerden und Krankheiten ist. Bei kranken Tieren mit akuten oder chronischen Beschwerden ist immer ein Tierarzt zu konsultieren.
§ 7 Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sitz der mobilen Tiertherapie-Mittenwald-Praxis der Anwenderin in Deutschland.
